Neue Covid-Verordnung

Neue COVID-Verordnung:
Ende für Sport-Lockdown

Die mit morgen 0 Uhr in Kraft tretende neue COVID-Bundesverordnung wirkt sich auf den Sport wie folgt aus:

•    Nicht-öffentliche Sportstätten (indoor/outdoor) dürfen zur Sportausübung nur mit 2G und zwischen 5-23 Uhr betreten werden
•    Auf nicht-öffentlichen Sportstätten muss bei der Sportausübung kein Abstand eingehalten werden
•    Zusammenkünfte indoor mit max. 25 und outdoor mit max. 300 Teilnehmer:innen (ab 51 Teilnehmer*innen: Präventionskonzept, Präventionsbeauftrage/r, Anzeigepflicht; ab 251 Teilnehmer*innen: zusätzlich Bewilligungspflicht)
•    Bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen: indoor max. 2.000 und outdoor max. 4.000 Zuschauer*innen (es gilt 2G und indoor Maskenpflicht)
•    Spitzensport ist ohne Teilnehmer*innenbeschränkung möglich (für Zuschauer*innen gilt 2.000/4.000)
•    Für Personen ohne 2G gilt: Sport ist nur an öffentlichen Orten oder auf öffentlichen Outdoor-Sportstätten und mit 2m Abstand möglich (ausgenommen selber Haushalt)

Bitte beachte, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt.

 

 

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